Die Lancet-Kommission zur Prävention von Demenz veröffentlicht regelmäßig Berichte, die die entscheidenden Faktoren zur Verringerung des Demenzrisikos zusammenfassen. In der neuesten Ausgabe wurde nun ein erhöhter LDL-Cholesterinspiegel sowie der Verlust der Sehkraft in die Liste der inzwischen 14 bekannten Demenzrisikofaktoren aufgenommen.
Viele Kunden, die bereits pflegebedürftig sind, stellen sich diese Frage und suchen nach unserer Unterstützung. Es wird oft diskutiert, ob Personen mit Pflegegrad noch Auto fahren können. Diese Diskussionen finden sowohl im Familienkreis als auch mit uns als Anbieter von Seniorenbetreuung statt.
Ein Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat kann für pflegebedürftige Senioren eine wichtige finanzielle Unterstützung sein, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie können Sie davon profitieren?
Pflegebedürftige übernehmen oft die Fahrtkosten zum Arzt aus eigener Tasche, obwohl dies nicht nötig wäre. In Gesprächen mit unseren Patienten oder deren Familienangehörigen wird das Thema "Kosten für Arztbesuche" regelmäßig angesprochen.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder früher Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird festgestellt, ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht. Der Medizinische Dienst prüft Antragsteller auf Pflegeleistungen und übermittelt dann eine Bewertung an die Krankenkasse.
Menschen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, wissen, wie belastend und anspruchsvoll die häusliche Pflege sein kann. Die Verantwortung rund um die Uhr zu tragen, kann physisch und emotional sehr herausfordernd sein. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass es in Deutschland Unterstützungsmöglichkeiten gibt, um diese Belastung zu mindern.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen können. Antragstellung, Leistungen und Kosten - ein komplexes Thema, das jedoch mit unserem fundierten Wissen und unserer Unterstützung gemeistert werden kann. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Mit diesem Beitrag möchten wir auf die neuesten Entwicklungen im Bereich der Pflege hinweisen, falls Ihnen diese noch nicht bekannt sein sollten. Ab dem 01.01.2024 werden für einige Pflegeleistungen höhere Beträge festgelegt, während der Zugang zu anderen erleichtert wurde.
Mit dem Entlastungsbeitrag sollen Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden, die pflegende Angehörige entlasten. Wer zuhause oder ambulant gepflegt wird, hat mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf 125 € Entlastungsbetrag im Monat.
Auch Pflegepersonen können krank werden oder zur Erholung und Regeneration einen Urlaub benötigen. Die pflegebedürftige Person benötigt dann eine Ersatzkraft, die die Pflege übernimmt. In der Gesetzgebung wird dies dann als Verhinderungspflege bezeichnet.