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ENTLASTUNGSBETRAG: WIE SIE BIS ZU 1500 EURO FÜR SICH NUTZEN KÖNNEN

Entlastungsbetrag

Ein Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat kann für pflegebedürftige Senioren eine wichtige finanzielle Unterstützung sein, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie können Sie davon profitieren? In diesem Blogartikel erfahren Sie alles Wissenswerte über den Entlastungsbetrag, von den Vorteilen bis zu den konkreten Nutzungsmöglichkeiten. 

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags

 

Um den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben Senioren, die Pflegebedarf haben und zu Hause betreut werden, Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung. Der Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro steht gemäß den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 zu. Alle Berechtigten erhalten unabhängig vom Pflegegrad den gleichen Betrag. Die Verwendung des Geldes ist zweckgebunden und dient der Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit Pflegebedürftiger. Zudem muss eine Pflegekasse die häusliche Pflegeleistung bewilligt haben. 

 

Der Entlastungsbetrag kann für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise für die Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Es lohnt sich, die Möglichkeiten genau zu prüfen und zu nutzen, um die Lebensqualität im Alter zu verbessern. Eine optimale Nutzung des Entlastungsbetrags kann Senioren dabei helfen, ein selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld zu führen und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten.

 

Wurde der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft oder gar nicht genutzt, wird der verbleibende Betrag jeweils in die folgenden Monate übertragen. Verbleibende Leistungsbeträge am Jahresende verfallen nicht ohne Weiteres und können noch bis Ende Juni des Folgejahres verbraucht werden. Mit anderen Worten, falls kein Entlastungsbetrag in Anspruch genommen wurde, kann im Juni des aktuellen Jahres rückwirkend bis Juli des vorherigen Jahres ein Betrag von 1500€ abgerufen werden.

 

Möglichkeiten zur Nutzung des Entlastungsbetrags

 

Der Entlastungsbetrag kann laut Bundesgesundheitsministerium für verschiedene Leistungen genutzt werden, darunter Angebote zur Unterstützung im Alltag, Erweiterung der Kurzzeitpflege und der teilstationären Pflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen und Hilfe im Haushalt durch einen Pflege- und Betreuungsdienst. Hierzu zählen konkret Hilfen im Haushalt wie Reinigung und Einkauf, Begleitung bei Aktivitäten außer Haus sowie Betreuungsangebote zur stundenweisen Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger durch einen Pflegebegleiter.

 

Die Anerkennung von Dienstleistungen erfolgt nach Landesrecht und daher können die Angebote und die Qualifikationen der Anbieter je nach Bundesland variieren. Es gibt daher hauch erhebliche Unterschiede bei den Entlastungsleistungen, wenn man einzelne Bundesländer vergleicht. Für genauere Informationen zu anerkannten Angeboten und Anbietern in der Nähe sollten Sie sich daher direkt an die Pflegekasse oder Pflegestützpunkte wenden. Alternativ können Sie auch Pflegenavigatoren im Internet nutzen. Unabhängig von den Unterschieden in den Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen dennoch Anspruch auf 1500 €, was für viele eine erhebliche Erleichterung darstellt. Laut aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts erfüllen etwa 84 Prozent der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen die Voraussetzungen für den Erhalt des Entlastungsbetrags. Eine Umfrage (mit ca. 3000 Personen) von Pflege.de im Jahr 2023 ergab jedoch, dass nur 40 Prozent der Befragten den Entlastungsbetrag tatsächlich in Anspruch nehmen. Elf Prozent haben die Leistung zuvor genutzt, während 21 Prozent angaben, sie zum Zeitpunkt der Umfrage nutzen zu wollen. 28 Prozent gaben an, den Entlastungsbetrag bisher noch nie genutzt zu haben. 

 

Bei Verwendung des Entlastungsbetrags wird er laut einer Umfrage am häufigsten mit ca. 77 Prozent für Haushaltshilfe genutzt, also für Unterstützung beim Putzen, Waschen, Aufräumen, Bügeln oder Kochen. Ebenso zählen stundenweise Betreuung oder Beschäftigung mit 21 Prozent sowie Hilfe beim Einkauf mit 19 Prozent zu den drei am häufigsten genannten Verwendungszwecken. 

 

Leider reicht der Entlastungsbeitrag oft nur für einen Teil der Leistungen, meist nur für weniger als sechs Stunden aus. Entweder werden Zuzahlungen fällig oder der tatsächliche Bedarf wird nicht ausreichend gedeckt. 

 

Warum nutzen nicht alle Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag?

 

Wir hoffen, dass wir mit diesem Blogbeitrag einen Beitrag leisten, auf den Entlastungsbetrag aufmerksam zu machen. Laut einer Umfrage gaben immerhin 27 Prozent der Befragten an, noch nie von diesen Leistungen der Pflegekasse gehört zu haben.

 

Unter den verbleibenden 73 Prozent, die zumindest vom Entlastungsbetrag gehört haben, fühlen sich zudem 37 Prozent nicht ausreichend über die Möglichkeiten informiert, und 54 Prozent wissen nicht, wo sie entsprechende Angebote finden können. Somit bleibt der Entlastungsbetrag oft ungenutzt.

 

Deswegen unser Tipp an Sie: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag in vollem Umfang, um sich finanzielle Unterstützung zu sichern. Verpassen Sie nicht die Chance, von den Vorteilen dieses Betrags für pflegebedürftige Senioren zu profitieren und entlasten Sie sich und Ihre Angehörigen. Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllen, erkundigen Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten, wie Sie diesen Betrag nutzen können, um Ihr Leben einfacher und angenehmer zu gestalten. 

 

Folgen Sie unseren Tipps und sollten Sie zusätzliche Fragen bezüglich des Entlastungsbetrages, können Sie uns gerne zu kontaktieren (0711 23 19 33 90 | kontakt@seniorenbetreuung-welzel.de).

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