Pflegebedürftige übernehmen oft die Fahrtkosten zum Arzt aus eigener Tasche, obwohl dies nicht nötig wäre. In Gesprächen mit unseren Patienten oder deren Familienangehörigen wird das Thema "Kosten für Arztbesuche" regelmäßig angesprochen. Stellen Sie sich vor, wie entspannt es wäre, zum nächsten Arzttermin zu gelangen, ohne sich um die finanziellen Aspekte kümmern zu müssen. Ein Beförderungsschein macht dies möglich! In diesem Blogartikel erfahren Sie, was ein Beförderungsschein ist, wer Anspruch darauf hat und wie Sie ihn beantragen können. Besonders im Fokus stehen hier unsere Patienten, insbesondere Senioren mit einem hohen Pflegegrad und/oder einem Schwerbehindertenausweis.
Beförderungsschein für ambulante Behandlungen
Ein Beförderungsschein ist ein Dokument, das es Personen mit eingeschränkter Mobilität ermöglicht, günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, um ihren Arzttermin wahrnehmen zu können. Um einen Beförderungsschein zu erhalten, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen und diesen rechtzeitig beantragen. Im Allgemeinen genügt eine ärztliche Verordnung vom erstbehandelnden Arzt, um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erhalten. Jedoch werden nur Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Auto, Taxi oder Mietwagen erstattet. Idealerweise sollte diese vor der Beförderung ausgestellt werden. Nur in besonderen Situationen, insbesondere bei Notfällen, kann die Verordnung im Nachhinein erfolgen. Ein Notfall liegt vor, wenn die Patientin oder der Patient akut lebensbedrohlich erkrankt ist oder schwere gesundheitliche Schäden drohen, falls nicht sofortige medizinische Hilfe geleistet wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen decken nur in bestimmten Situationen die Kosten für Arzt- oder Zahnarztbesuche ab. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch einen ambulanten Eingriff ein stationärer Aufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann. Ebenso werden die Kosten für Patienten übernommen, die sich einer langfristigen Behandlung wie Strahlentherapie, Chemotherapie oder Dialyse unterziehen müssen. Für alternative therapeutische Maßnahmen wie Massagen oder Physiotherapie kommen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht auf.
In Bezug auf die genannte Zielgruppe von Pflegebedürftigen mit hohem Pflegegrad und entsprechend eingeschränkter Mobilität oder Schwerbehinderung gelten spezielle Regelungen. Personen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder eingeschränkter Mobilität Taxi-Fahrten zum Arzt benötigen, können unter bestimmten Bedingungen ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse fahren. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 oder einer Schwerbehinderung mit den Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" dürfen für medizinisch notwendige Arzt- oder Zahnarztbesuche ein Taxi nutzen, dessen Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Regelung gilt auch für Personen mit Pflegegrad 3, wenn sie zusätzlich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einschließlich Fahrten zu Psychotherapeuten.
Fahrten zur Abholung von Medikamenten oder zur Erkundigung von Untersuchungsergebnissen werden nicht vergütet. Gleiches gilt für Fahrten, um auf eigenem Wunsch das Krankenhaus zu wechseln.
Beförderungsschein für stationäre Behandlungen
Eine Bedingung für die Erstattung von Fahrtkosten zum Krankenhaus ist stets, dass die Fahrt aus medizinischen Gründen notwendig ist und die Behandlung von der Krankenkasse übernommen wird. In einem solchen Fall können behandelnde Ärzte ein Rezept für den Krankentransport ausstellen, dass später mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann. Patienten brauchen diese ärztliche Verordnung nicht vorab bei der Krankenkasse einzureichen, um eine Genehmigung zu erhalten. Das gilt ebenso für Behandlungen vor und nach einem stationären Aufenthalt.
Das optimale Beförderungsmittel wählen
Unabhängig davon, ob der Patient ambulant oder stationär im Krankenhaus behandelt wird, wird die Wahl des Transportmittels immer an den individuellen Bedürfnissen und Gesundheitszustand des Patienten ausgerichtet. Dabei müssen Ärzte das Prinzip der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen und zuerst überprüfen, ob Patienten die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Auto oder anderen Optionen bewältigen können. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit für Patienten, auf Taxis oder Mietwagen zurückzugreifen. Unter den Mietwagen fallen auch Fahrzeuge mit spezieller Ausstattung für Rollstuhlfahrer. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch nur die Kosten für die kürzeste Strecke und können dies gegebenenfalls überprüfen.
Neben den zuvor erwähnten Krankenfahrten gibt es auch die Möglichkeit von Krankentransporten und Rettungsfahrten. Krankentransporte erfolgen mit einem speziellen Fahrzeug und sind notwendig, wenn der Patient während der Fahrt medizinische Betreuung oder eine besondere Fahrzeugausstattung benötigt. Transporte mit dem Krankentransporter bleiben weiterhin genehmigungspflichtig, wenn sie zu einer ambulanten Behandlung fahren sollen. Rettungsfahrten können angeordnet werden, wenn der Gesundheitszustand des Patienten erfordert, dass er mit einem qualifizierten Rettungsmittel transportiert wird.
Es existieren spezielle Formulare für die Krankentransporte, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bereitgestellt werden. Diese Formulare müssen vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Der Arzt muss in den Verordnungen klar den Grund für den Transport und die genehmigungsfreien Fahrten angeben. Die Transporte müssen vom Versicherten stets quittiert werden, wofür das Formular ein separates Blatt bereithält. Die Anordnung wird vor der Inanspruchnahme der Leistung durch den Patienten getroffen; jedoch ist es in Notfällen auch möglich, die Anordnung nachträglich zu erteilen.
Welche Kosten werden mit einem Beförderungsschein abgedeckt?
Bei der Erstattung von Transportkosten für Arztbesuche werden normalerweise die Hin- und Rückfahrtkosten übernommen. Der Arzt legt fest, ob die Verordnung für Hin- und Rückfahrt oder nur für eine Strecke gilt. Mindestens eines der beiden Felder muss auf dem Formular angekreuzt sein. Ein Transportschein, der nur eine Rückfahrt ermöglicht, könnte z. B. ausgestellt werden, wenn ein mobiler Patient ohne Einschränkungen zum Arzt gelangt und dort eine entsprechende Behandlung erhält, die eine Krankenfahrt nach sich zieht.
Die Leistungen können je nach Krankenkasse variieren, daher ist es empfehlenswert, sich vorab über die genauen Konditionen zu informieren. Oftmals sind auch Begleitpersonen versichert, um sicherzustellen, dass Patienten mit eingeschränkter Mobilität problemlos zum Arzt gelangen können. Zusätzliche Ausgaben wie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrdiensten können ebenfalls abgedeckt sein. Es ist wichtig, alle Belege und Quittungen aufzubewahren, um eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten.
Versicherte müssen jedoch einen Teil der Transportkosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt unabhängig vom Fahrzeugtyp zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Diese Summe wird dem Fahrer unmittelbar nach der Beförderung ausgehändigt. Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V überschreiten, sind bei Vorlage einer Befreiungskarte der Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
In manchen Fällen erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Transportunternehmen und der zuständigen Krankenkasse. In anderen Fällen beantragt der Patient oder die Patientin schriftlich mit den entsprechenden Belegen (Taxiquittungen, Bahnfahrkarten oder Kilometernachweisen) die Übernahme der Fahrtkosten bei der Krankenkasse.
Nutzen Sie den Beförderungsscheins für stressfreie Arztbesuche
Wenn es darum geht, stressfrei zum Arzt zu gelangen, kann ein Beförderungsschein eine große Hilfe sein. Doch wie nutzt man ihn am besten, um den Besuch beim Arzt so angenehm wie möglich zu gestalten? Ein Tipp ist es, die Fahrten im Voraus zu planen und genug Zeit einzuplanen, um pünktlich anzukommen. Des Weiteren ist es ratsam, sich über die genauen Leistungen und Kosten des Beförderungsscheins zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Zudem sollte man darauf achten, den Schein immer griffbereit zu haben und bei Bedarf vorzuzeigen. Indem man diese Tipps beherzigt, wird der Weg zum Arztbesuch mit einem Beförderungsschein nicht nur stressfrei, sondern auch effizient und angenehm verlaufen. Falls Sie noch weiter Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Kommentar schreiben