Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Um pflegende Angehörige in ihrer Rolle zu unterstützen und den Alltag pflegebedürftiger Senioren zu erleichtern, tritt ab dem 1. Juli 2025 eine bedeutende Reform in Kraft: das Entlastungsbudget. Diese Neuerung verspricht, die Organisation der Pflege zu vereinfachen und bietet flexible Lösungen für individuelle Bedürfnisse.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen können. Antragstellung, Leistungen und Kosten - ein komplexes Thema, das jedoch mit unserem fundierten Wissen und unserer Unterstützung gemeistert werden kann. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Mit diesem Beitrag möchten wir auf die neuesten Entwicklungen im Bereich der Pflege hinweisen, falls Ihnen diese noch nicht bekannt sein sollten. Ab dem 01.01.2024 werden für einige Pflegeleistungen höhere Beträge festgelegt, während der Zugang zu anderen erleichtert wurde.
Auch Pflegepersonen können krank werden oder zur Erholung und Regeneration einen Urlaub benötigen. Die pflegebedürftige Person benötigt dann eine Ersatzkraft, die die Pflege übernimmt. In der Gesetzgebung wird dies dann als Verhinderungspflege bezeichnet.