Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Um pflegende Angehörige in ihrer Rolle zu unterstützen und den Alltag pflegebedürftiger Senioren zu erleichtern, tritt ab dem 1. Juli 2025 eine bedeutende Reform in Kraft: das Entlastungsbudget. Diese Neuerung verspricht, die Organisation der Pflege zu vereinfachen und bietet flexible Lösungen für individuelle Bedürfnisse.
Was ist das Entlastungsbudget?
Das Entlastungsbudget vereint die bisherigen Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexiblen Jahresbetrag. Diese Änderung wurde am 26. Mai 2023 im Bundestag beschlossen und zielt darauf ab, den Zugang zu Pflegeleistungen zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand erheblich zu reduzieren. Ab dem 1. Juli 2025 können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 von einem Budget von 3.539 Euro profitieren. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es Ihnen, die bestmögliche Betreuung zu organisieren und gleichzeitig Ihre finanzielle Belastung zu senken. Es ist wichtig zu beachten, dass alle Beträge, die für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 30. Juni 2025 in Anspruch genommen werden, auf den gemeinsamen Jahresbetrag für das Kalenderjahr 2025 angerechnet werden.
Wie hilft uns das Entlastungsbudget?
Ein großer Vorteil des neuen Entlastungsbudgets ist die vereinfachte Nutzung der Mittel. Die bisherigen komplizierten Übertragungsmöglichkeiten zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege entfallen. Das bedeutet, dass Sie das Budget flexibel für beide Leistungsarten nutzen können, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und der Situation Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen.
Es entfällt die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege, was eine schnellere Inanspruchnahme ermöglicht. Dies ist besonders hilfreich, wenn die Hauptpflegeperson aufgrund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend ausfällt. Die Leistungen können am Stück oder stundenweise über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Die Dauer der Verhinderungspflege wurde zudem auf bis zu acht Wochen pro Jahr verlängert, wobei das Pflegegeld während dieser Zeit weiterhin zur Hälfte gezahlt wird. Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden pro Tag verhindert, wird nur der Höchstbetrag von 1.685 Euro belastet, nicht jedoch die Höchstdauer. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf das volle Pflegegeld bestehen.
Im Grunde genommen lässt sich das in den nachfolgenden drei Begriffen zusammenfassen:
- Entbürokratisierung: Die bisherigen Regelungen zur Umwandlung der Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege waren nicht nur kompliziert, sondern auch uneinheitlich. Oft waren zusätzliche Anträge und Genehmigungen erforderlich, was den Zugang zur benötigten Unterstützung erschwerte. Mit dem neuen Entlastungsbudget wurde eine unbürokratische Lösung geschaffen, die Ihnen den Alltag hoffentlich erleichtert.
- Flexibilität: Viele Menschen konnten aufgrund fehlender Angebote oder individueller Pflegesituationen ihre Ansprüche auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht voll ausschöpfen. Oftmals wurde lediglich eine der beiden Leistungen in Anspruch genommen, was zu einem Verlust an möglichen Unterstützungsleistungen führte. Zukünftig haben Sie die Möglichkeit, das gesamte Budget flexibel für beide Leistungen zu nutzen, sodass Sie genau die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
- Mehr Geld: Zum 1. Januar 2025 werden beide Leistungsbeträge um 4,5 Prozent angehoben. Das Bundesverwaltungsamt informiert, dass für die Verhinderungspflege etwa 1685 Euro und für die Kurzzeitpflege rund 1854 Euro zur Verfügung stehen. Diese Erhöhung trägt dazu bei, dass das Entlastungsbudget insgesamt größer wird.
Zu beachten: Helfen Familienangehörige ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder oder Personen, die im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen, gibt es geringere Beträge.
Wie beantragt man das Entlastungsbudget?
Eine direkte Antragstellung für das Entlastungsbudget ist nicht vorgesehen. Stattdessen empfiehlt es sich, entweder Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu beantragen, da das Entlastungsbudget ausschließlich die Finanzierung betrifft. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Verhinderung der Hauptpflegeperson, beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung, nicht im Voraus erkannt wird.
In solchen Fällen müssen Sie die Verhinderungspflege nicht vorab beantragen. Vielmehr können Sie die anfallenden Kosten im Nachhinein mit der Pflegekasse abrechnen. Bei geplanten Abwesenheiten, wie etwa einem Urlaub, ist es jedoch ratsam, den Antrag im Voraus einzureichen. So behalten Sie den Überblick über die entstehenden Kosten und können besser planen.
Hier sind einige Empfehlungen für die Antragstellung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse:
- Geben Sie die Dauer der Verhinderung an.
- Sie können einen Grund für die Verhinderung nennen sind dazu aber nicht verpflichtet.
- Informieren Sie darüber, ob die pflegebedürftige Person mit der Ersatzpflegekraft verwandt oder verschwägert ist.
Indem Sie diese Schritte beachten, tragen Sie dazu bei, dass die häusliche Pflege reibungslos verläuft und sowohl Sie als auch Ihre Angehörigen von einer verbesserten Lebensqualität profitieren. In einem vertrauten Umfeld zu bleiben, kann für viele Senioren eine große Erleichterung sein.
Abrechnung mit der Pflegekasse
Verhinderungspflege ist oft die beste Lösung, wenn pflegende Angehörige vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen oder eine wohlverdiente Auszeit benötigen. In dieser Zeit kann die pflegebedürftige Person weiterhin in ihrem gewohnten Zuhause versorgt werden – durch eine oder mehrere andere Personen. Hierbei können sowohl ehrenamtliche Helfer, Verwandte und Freunde als auch gewerbliche, nicht anerkannte Pflegedienste (ohne IK-Nummer) die Verhinderungspflege übernehmen. Auch eine Kombination dieser Unterstützungsmöglichkeiten ist denkbar.
Bislang wurde Kurzzeitpflege hauptsächlich in stationären Einrichtungen angeboten, was dazu führte, dass dieses Budget nur in solchen Fällen beantragt werden konnte. Jetzt steht es jedoch im Rahmen des Entlastungsbudgets zur Verfügung und kann zusätzlich zur Verhinderungspflege genutzt werden. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, um den Alltag für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im eigenen Zuhause zu erleichtern.
Die häusliche Pflege bietet zahlreiche Vorteile im Vergleich zu alternativen Modellen wie der Heimunterbringung. Sie ermöglicht es den Senioren, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, was erheblich zur Erhaltung ihrer Lebensqualität beiträgt. Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, das Leben sowohl der Senioren als auch ihrer Familienangehörigen zu verbessern.
Die Beantragung der Verhinderungspflege kann entweder im Voraus oder rückwirkend bis zu vier Jahre nach Inanspruchnahme erfolgen. Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person bei der Pflegekasse gestellt werden, oft auch online. Wichtig ist, dass das Verhinderungspflegegeld bis zu einem Jahr nach dem Versterben der pflegebedürftigen Person beantragt werden kann. (Grundlage hierfür ist § 45 des Sozialgesetzbuches I.)
Es ist entscheidend, alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig zu dokumentieren, einschließlich Datum, Dauer, Pfleger, Leistungen, Kosten und, wenn möglich, Unterschriften. Diese Unterlagen sind notwendig für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Sie sollten alle Originale aufbewahren, da sie für die Abrechnung wichtig sind. Reichen Sie die Belege mit dem Antrag oder separat ein, falls der Antrag bereits gestellt wurde. Die Pflegekasse prüft die Unterlagen und kann weitere Nachweise anfordern.
Fazit
Das Entlastungsbudget bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit für pflegende Angehörige, ihre eigene Lebensqualität zu verbessern. Durch die Reduzierung des bürokratischen Aufwands und die erhöhte Flexibilität wird der Alltag erleichtert und eine bessere Balance zwischen Pflegeverantwortung und persönlichem Wohlbefinden geschaffen. Wir sind selbst gespannt, wie unsere aktuellen Kunden das Entlastungsbudget in diesem Jahr ab Juli nutzten werden.
Unsere 24h-Langzeit-Betreuung bietet individuelle Lösungen, um den Alltag von Senioren zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! (0711 23 19 33 90 | kontakt@seniorenbetreuung-welzel.de).
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