Ein neues Jahr bringt oft neue Herausforderungen – aber auch wichtige Veränderungen. Wir von der Seniorenbetreuung Welzel möchten Sie zu Beginn des Jahres 2026 begrüßen und Ihnen einen kompakten Überblick über die relevanten Neuerungen in der häuslichen Pflege geben. Ziel vieler Anpassungen ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Strukturen zu vereinfachen.
Im Dezember 2024 hat die Landesregierung von Baden‑Württemberg die Unterstützungsangebote‑Verordnung (UstA‑VO) überarbeitet, um den steigenden Bedarf in der ambulanten Versorgung und Pflege besser abzudecken. Damit wurde der Weg für niedrigschwellige, nachbarschaftliche Unterstützungsleistungen durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Quartier maßgeblich erleichtert.
Ein Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat kann für pflegebedürftige Senioren eine wichtige finanzielle Unterstützung sein, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie können Sie davon profitieren?
Mit dem Entlastungsbeitrag sollen Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden, die pflegende Angehörige entlasten. Wer zuhause oder ambulant gepflegt wird, hat mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf 125 € Entlastungsbetrag im Monat.