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IHR ANSPRUCH AUF EINEN ENTLASTUNGSBETRAG

Entlastungsbetrag

Was ist der Entlastungsbetrag und was wird damit abgedeckt?

Mit dem Entlastungsbeitrag sollen Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden, die pflegende Angehörige entlasten. Wer zuhause oder ambulant gepflegt wird, hat mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf 125 € Entlastungsbetrag im Monat. Abgedeckt werden sollen damit haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote oder auch die Begleitung zum Arzt oder zu einem Konzert durch geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte (siehe unten „Welche Leistungen werden erstattet?“). Die Leistungen zahlen Sie zunächst selbst. Die Belege senden Sie dann an ihre Pflegekasse und bitten um die Erstattung der Entlastungsleistungen nach dem Rückerstattungsprinzip. 

Wann und wie kann man den Entlastungsbetrag beantragen?

Noch bis Ende Juni 2022 können Sie den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) für 2021 beantragen, wenn in diesem Zeitraum Leistungen erbracht wurden. Der Betrag, maximal 125 € im Monat, wird nicht pauschal ausbezahlt. Die Rechnungen für die einzelnen Leistungen müssen nach dem Kostenerstattungsprinzip bei der Pflegekasse eingereicht werden. Welche Belege akzeptiert werden, sollte im Voraus mit der Pflegekasse geklärt werden. 

Welche Leistungen werden erstattet?

Zu den Leistungen, die erstattet werden, gehören haushaltnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen, Fensterputzen oder die Kehrwoche, Spaziergänge und Bewegungsangebote, aber auch Gruppenangebote wie Tagespflege, Sing- und Bastelgruppen oder die Begleitung zum Arzt oder auch zu Kulturangeboten. Wichtig ist immer, die Kostenübernahme durch die Pflegekasse vorab zu prüfen. 

Was muss man beachten?

Durch die zusätzlichen Unterstützungsleistungen, die von geschulten Ehrenamtlichen oder professionellen Betreuungskräften übernommen werden, sollen einige Stunden im Monat abgedeckt werden. Zu beachten ist, dass die Dienstleister nach Landesrecht für ihre Leistungen qualifiziert sein müssen. Am besten prüfen Sie die Kostenübernahme vorab.

 

Mit Pflegegrad 1 werden sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanziert. Körperbezogene Leistungen sind mit Pflegegrad 2 bis 5 hingegen ausgeschlossen, der Entlastungsbetrag kann für Alltagsgestaltung, Hilfe um Haushalt und zusätzliche Unterstützung genutzt werden. Auch für die Verhinderungs- und oder Kurzzeitpflege kann der Entlastungsbetrag verwendet werden, wenn die entsprechenden Mittel schon ausgeschöpft sind.

 

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