Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder früher Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird festgestellt, ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht. Der Medizinische Dienst prüft Antragsteller auf Pflegeleistungen und übermittelt dann eine Bewertung an die Krankenkasse.