Ein neues Jahr bringt oft neue Herausforderungen – aber auch wichtige Veränderungen. Wir von der Seniorenbetreuung Welzel möchten Sie zu Beginn des Jahres 2026 begrüßen und Ihnen einen kompakten Überblick über die relevanten Neuerungen in der häuslichen Pflege geben. Ziel vieler Anpassungen ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Strukturen zu vereinfachen.
Eine spürbare Erleichterung betrifft die Beratungsbesuche: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen ab 2026 nur noch zweimal jährlich einen verpflichtenden Beratungsbesuch wahrnehmen. Bei Bedarf sind weiterhin zusätzliche Termine möglich, etwa zur individuellen Beratung oder Unterstützung.
Auch bei den finanziellen Leistungen gibt es Klarheit: Nach der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2025 werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen im Jahr 2026 nicht weiter angehoben. Die Leistungen bleiben auf dem bisherigen Niveau und ermöglichen damit zumindest eine verlässliche Planung.
Die aktuellen Leistungen im Überblick (Stand 2026):
- Pflegesachleistungen (monatlich):
Pflegegrad 2: 796 € · Pflegegrad 3: 1.497 € · Pflegegrad 4: 1.859 € · Pflegegrad 5: 2.299 € - Pflegegeld (monatlich):
Pflegegrad 2: 347 € · Pflegegrad 3: 599 € · Pflegegrad 4: 800 € · Pflegegrad 5: 990 € - Gemeinsamer Jahresbetrag:
3.539 € pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (flexibel nutzbar)
Ein weiterer wichtiger Punkt für viele Familien sind die Kostenentwicklungen in der Pflege. Ab dem 1. Juli 2026 steigt der Pflegemindestlohn erneut an. Dies kann dazu führen, dass sich Eigenanteile oder Kosten bei der Inanspruchnahme von Pflegediensten erhöhen. Zusätzlich werden die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung deutlich angehoben.
Mehr Flexibilität bietet weiterhin das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieses steht 2026 erstmals für ein vollständiges Kalenderjahr zur Verfügung und kann ohne feste Aufteilung genutzt werden. Wichtig ist dabei, dass das Budget jeweils zum 31. Dezember verfällt und nicht in das Folgejahr übertragen werden kann.
Unverändert bleibt auch der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann angespart werden und verfällt nicht sofort, sondern erst am 30. Juni des Folgejahres. So lassen sich größere Unterstützungsleistungen, etwa für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitung, gezielt planen und nutzen.
Ergänzend sei erwähnt, dass Pflegefachkräfte ab 2026 durch das BEEP-Gesetz erweiterte Befugnisse erhalten und digitale Pflegeanwendungen stärker gefördert werden – diese Neuerungen betreffen unsere tägliche Arbeit jedoch nur in geringem Umfang.
Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben oder Unterstützung in der häuslichen Betreuung oder der 24h Pflege wünschen, stehen wir Ihnen auch im Jahr 2026 weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.


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