„Ich kann nicht mehr…“
„Ich habe doch auch noch ein eigenes Leben…“
Solche Sätze hören wir in Gesprächen mit Angehörigen immer häufiger. Viele Menschen übernehmen die Pflege eines Elternteils oder Partners aus Liebe, Verantwortung und dem Wunsch, für ihre Familie da zu sein.
Viele pflegende Angehörige stehen plötzlich vor der gleichen Frage: „Wie oft darf ich den Sonderurlaub eigentlich nehmen? Nur einmal im Jahr?“ Im Internet herrscht große Verwirrung – und leider finden sich viele veraltete oder ungenaue Informationen. Dieser Beitrag klärt auf und zeigt, was das Gesetz wirklich vorsieht, was häufig missverstanden wird und wie pflegende Angehörige ihren Anspruch korrekt nutzen.
Im Dezember 2024 hat die Landesregierung von Baden‑Württemberg die Unterstützungsangebote‑Verordnung (UstA‑VO) überarbeitet, um den steigenden Bedarf in der ambulanten Versorgung und Pflege besser abzudecken. Damit wurde der Weg für niedrigschwellige, nachbarschaftliche Unterstützungsleistungen durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Quartier maßgeblich erleichtert.